Laut Bundesnaturschutzgesetz ist der Zeit vom 1. März bis 15. Juli die Nist- und Brutzeit für
Vögel.
In dieser Zeit sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum nicht erlaubt, um die
Gefiederten nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.
Von dieser Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom
Standort betroffen.
Doch Ausnahmen bildet die schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der
jährliche Zuwachs entfernt wird.