Aufgaben & Ehrenamt

Gartenfachberatung

Die Gartenfachberatung übernimmt die fachliche Betreuung im Sinne von § 2 Ziffer 1 Bundeskleingartengesetzund ist eine vom Gesetzgeber geforderte Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit im Kleingartenverein. 

 

Es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht des Kleingartenvereins für die Organisation, Kontrolle und Durchführung der Gartenfachberatung zu sorgen. 

 

Bei fehlender Gartenfachberatung führt dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit eines Vereins und den daraus resultierenden Rechtsfolgen. Ist kein Gartenfachberater im Verein vorhanden muss der Vorstand selbst diese Aufgabe übernehmen. Sie wird durch ein Vorstandsmitglied, dem Gartenfachberater, besetzt und ehrenamtlich und ausgeübt.

 

Der Gartenfachberater hat viele wichtige Funktionen im Verein und führt seine Tätigkeiten beratend durch. Er ist die rechte Hand des Vorstandes und zuständig für den gesamten und satzungsmäßig korrekten Ablauf der Nutzung einer Pachtlandfläche, samt seiner Flora und Fauna. 

 

Er ist also der richtige und einzige Ansprechpartner für Rat suchende Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, wenn es rund um das Thema Grün im Garten geht. 

Der Gartenfachberater fördert und erklärt jedem Vereinsmitglied umweltgerechtes, zeitgemäßes und erfolgreiches Bewirtschaften eines Kleingartens.

 

Gefördert wird dadurch vor allem das eigene Verantwortungsbewusstsein, dass zum Schutz der Umwelt beitragen soll. Die Gartenfachberatung ist eine gewisse Verpflichtung für jeden Kleingartenverein und muss klar in den Satzungen des Vereins geführt und geregelt sein.

 

Die ökologische Nutzung eines Kleingartens steht im Vordergrund und ist großer Bestandteil der heutigen Zeit. Ein Ziel ist es auch, die Leistungsfähigkeit der Elemente von Wasser, Luft und Erde zu erhalten und zu verbessern.

 

Es kommt also auf nachhaltiges Bewirtschaften der gepachteten Gartenfläche an. Denn jeder Gärtner kann für sein kleines Stück Land die Verantwortung übernehmen und der Natur wiedergeben, was ihr in den letzten Jahren genommen wurde. Ein Gartenfachberater ist dafür da, dass er die Mitglieder führt und berät.

 

Auch den Vorstand informiert er ständig über neue Themen und gibt auch fachpraktische Kurse für die gesamte Kleingartengemeinschaft. Dabei stützt er sich unter Einbeziehung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und der Gartenordung der Stadt Hannover auf sein Beratungspotenzial und fachliches Wissen.